Der Verein Migration & Menschenrechte untersucht aktuelle Herausforderungen, die sich für die Grundrechte in der durch Migration geprägten Gesellschaft stellen. Er leistet einen Beitrag zur Nutzung und Förderung des konstruktiven Potenzials des Menschenrechtsdiskurses. 

Wir setzen uns ein für eine vielfältige Vielfalt.

www.migration.org

Leitbild

Menschenrechte gründen vor allem in der unantastbaren Würde des Menschen. Im Gegensatz zu dieser sind sie aber nicht unverhandelbar. In wissenschaftlichen und politischen Debatten werden sie von unterschiedlichen Akteuren hinterfragt, kritisiert oder leidenschaftlich verteidigt. In diesem Aushandlungsprozess können wir die Gesellschaft ebenso wie die Menschenrechte selbst progressiv verändern und weiterentwickeln. 

In der Schweiz werden Menschenrechte oft in Verbindung mit Migration diskutiert. Dabei geht es häufig um gesellschaftliche Herausforderungen, so schränkt bisweilen die Mehrheitsgesellschaft Rechte Einzelner oder von Gruppen aufgrund ihrer ethnischen, religiösen oder kulturellen Zugehörigkeiten ein. 

Der Menschenrechtsdiskurs in der Einwanderungsgesellschaft ist nicht nur geprägt von Be-schränkungen und Problematisierungen, sondern eröffnet auch einzigartige Gelegenheiten. Durch die von der Migration angestossene intensive Auseinandersetzung mit Menschenrechten werden die darin ausgedrückten Werte tiefer im Bewusstsein der gesellschaftlichen Akteure verankert und weiterentwickelt. 

Dies fördert die Durchsetzung bestehender Grundrechte und bietet die Möglichkeit, den Kanon der fundamentalen Rechte sowohl zu erweitern als auch ihren Kern zu stärken. Die Anerkennung der Menschenrechte als gemeinsamer Grundlage kommt nicht zuletzt dem Zusammenleben der Gesellschaft und der Menschheit als Ganzes zugute. 

Die Debatte um Menschenrechte im Migrationskontext bietet sowohl der Mehrheitsgesellschaft wie migrantischen Minderheiten die Chance, sich von eigenen Befangenheiten und Retardierungen zu emanzipieren und Menschenrechte für alle weiterzuentwickeln. Nicht zuletzt, weil die Erweiterung sowie auch Einschränkung von Menschenrechten der Migrantinnen und Migranten Wechselwirkungen auf die Rechte aller Menschen einer Gesellschaft haben. 

Der Verein „Migration und Menschenrechte“ untersucht ohne zu beschönigen oder schwarz zu malen aktuelle Herausforderungen, die sich für die Grundrechte in der durch Migration geprägten Gesellschaft stellen, und leistet einen Beitrag zur Nutzung und Förderung des konstruktiven Potentials des Menschenrechtsdiskurses. Dabei lassen wir uns von folgenden Grundsätzen leiten: 

1.    Wir sind überzeugt, dass die Gesellschaft für jedes ihrer Mitglieder die Wahrung der Menschenwürde und die Verwirklichung einer gleichen Teilhabe an Menschenrechten sicherzustellen hat. 

2.    Wir verstehen die Menschenrechte mit ihrem Anspruch auf allgemeine Gültigkeit als Prinzipien, die weit über nationalstaatliche Kataloge von Rechten und Pflichten hin-ausweisen. Trotz den allen Einwohnerinnen und Einwohnern zustehenden Grundrechten werden die als fremd klassifizierten Personen in manchem schlechtergestellt. Denn jede nationalstaatliche Ordnung fusst auf der fundamentalen Unterscheidung von Eigenen und Fremden. 


3.    Insbesondere im Verhältnis von Mehrheitsgesellschaft und Minderheiten ist jegliche Diskriminierung zu bekämpfen. Zurücksetzungen beim Gang auf Ämter, bei der Lehrstellensuche, auf dem Arbeitsmarkt und am Arbeitsplatz, auf dem Wohnungsmarkt, in der Freizeitgestaltung und in weiteren Lebensbereichen verletzen Menschenrechte und Menschenwürde von Migrantinnen und Migranten. 


4.    Auch zwischen und innerhalb gesellschaftlicher Teilgruppen sind Menschenrechtsverletzungen nicht zu rechtfertigen – kultureller Relativismus und die Verwischung menschenrechtlicher Standards sind fehl am Platz. Dies gilt namentlich bei der Hinwendung zu überkommenen Traditionen oder dem Festhalten an „schädlichen kulturellen Praktiken“ (beispielsweise Zwangsverheiratung, genitale Verstümmelung, Verbrechen aus Motiven der Ehre). Schliesslich dürfen kulturelle Gruppenvorrechte nicht die Rechte einzelner Mitglieder beschneiden. 


5.    Wir setzen uns dafür ein, den Menschenrechtsdiskurs sachlich zu führen und lehnen die Instrumentalisierungen der Menschenrechte ab, durch die etwa Minderheitsangehörige als defizitär eingestuft und stigmatisiert werden. Denk- und Argumentationsmuster, die Verhaltensweisen der Mehrheitsgesellschaft implizit zur von Minderheiten noch nicht erreichten Norm erheben, zeugen von einem neuen Kulturimperialismus. Sie führen zu neuen Abgrenzungen und Verhärtungen der Positionen. Kern des Menschenrechtsdiskurses soll die Würde des Menschen sein. 


6.    Wir glauben, dass es Foren für die Erörterung von Gehalt und Gültigkeit sowie Hand-lungsarenen für die Durchsetzung von Menschenrechten braucht. Denn auch menschenrechtliche Vorstellungen sind letztlich historischem und gesellschaftlichem Wan-del unterworfen und prägen diesen auch mit. Wir suchen die Diskussion zwischen Menschen mit und ohne Migrationserfahrung, zwischen Migrantinnen und Migranten verschiedener Herkunft sowie zwischen Angehörigen von Mehrheitscommunities und den – politischen, kulturellen, religiösen bzw. weltanschaulichen – Minderheiten der-selben staatlichen Herkunft. Solche Auseinandersetzungen werden nicht ohne Konflik-te und Friktionen verlaufen. Zentral sind aber die gegenseitige Achtung und der Res-pekt vor der anderen Meinung. 


Den Verein "Migration und Menschenrechte" sehen wir als ein Instrument, um die hier ange-sprochenen Herausforderungen unvoreingenommen zu diskutieren und das Ziel der gleichen Menschenrechte für alle im Kontext der Einwanderungsgesellschaft zu erreichen. 

Siehe: http://migration.org/organisation/leitbild/



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